Als „deregulierte“ Luftsportgeräte sind alle LL – Dreiachser von diesen fünf bürokratischen Pflichten vollständig befreit:
- Es ist keine Verkehrszulassung mehr erforderlich. Jede in einem europäischen Mitgliedsstaat – also auch Deutschland – erteilte UL-Prüfung / Zulassung erfüllt unmittelbar die Voraussetzung, um einen Flieger beim DULV oder DAEC als LL eintragen zu lassen, sofern das Leergewicht höchstens 120 kg beträgt.
- Es besteht keine Kennzeichenpflicht. Das Kennzeichen kann aber beantragt und wie üblich angebracht werden.
- Es besteht keine verpflichtende Jahresnachprüfung. Der Halter ist ohne Einschränkung selbst für die Lufttüchtigkeit verantwortlich.
- Die Piloten-Lizenz wird zeitlich unbefristet erteilt, es ist keinerlei Erneuerung mit irgendwelchen Nachweisen mehr erforderlich.
- Es muss kein gültiges Medical nachgewiesen werden, um die Gültigkeit der Lizenz zu erhalten.
Für die eSONG 28/2017 wurde ein Kennzeichen
beim DULV beantragt und erteilt D-MIHF. Es kann auf Antrag
beim DULV übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung
ist darüber hinaus erforderlich. Sie wurde beim GFF www.gff-card.com
abgeschlossen
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