Gesetzliches in Deutschland

Als „deregulierte“ Luftsportgeräte sind alle  LL – Dreiachser von diesen fünf bürokratischen Pflichten vollständig befreit:

  1. Es ist keine Verkehrszulassung mehr erforderlich. Jede in einem europäischen Mitgliedsstaat – also auch Deutschland – erteilte UL-Prüfung / Zulassung erfüllt unmittelbar die Voraussetzung, um einen Flieger beim DULV oder DAEC als LL eintragen zu lassen, sofern das Leergewicht höchstens 120 kg beträgt.
  2. Es besteht keine Kennzeichenpflicht. Das Kennzeichen kann aber beantragt und wie üblich angebracht werden.
  3. Es besteht keine verpflichtende Jahresnachprüfung. Der Halter ist ohne Einschränkung selbst für die Lufttüchtigkeit verantwortlich.
  4. Die Piloten-Lizenz wird zeitlich unbefristet erteilt, es ist keinerlei  Erneuerung mit irgendwelchen Nachweisen mehr erforderlich.
  5. Es muss kein gültiges Medical nachgewiesen werden, um die Gültigkeit der Lizenz zu erhalten.


Für die eSONG 28/2017 wurde ein Kennzeichen beim DULV beantragt und erteilt D-MIHF. Es kann auf Antrag beim DULV übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung ist darüber hinaus erforderlich. Sie wurde beim GFF www.gff-card.com abgeschlossen

UL Lizenz mit Eintrag für die 120kg Klasse
Haftpflichtversicherung
Eintragungsschein



zurück->